Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung von Schmerzengeldansprüchen von Volkschülern, die durch die ungeeigneten und grausamen Unterrichtsmethoden ihres Lehrers seelische Qualen erlitten.
OLG Linz 10.01.2000, 3 R 243/99x
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung von Schmerzengeldansprüchen von Volkschülern, die durch die ungeeigneten und grausamen Unterrichtsmethoden ihres Lehrers seelische Qualen erlitten.
OLG Linz 10.01.2000, 3 R 243/99x