§ 11 Abs 1 ZustG; Art 10 Abs 1 Abk mit BRD über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen
Die Entscheidung befasst sich mit der Aufhebung eines angefochtenen Bescheids wegen nicht eindeutiger Schließbarkeit der Zustellung aus dem vorliegenden internationalen Rückschein.