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Entziehung der Lenkberechtigung erfordert Konnex zur konkreten Straftat; Zurückverweisung bei Unterlassung jeglicher Ermittlung des relevanten Sachverhaltes

VerwaltungsverfahrenJudikaturZVG (Index) 2014/101ZVG (Index) 2014, 490 - 492 Heft 5 v. 1.9.2014

Normen: § 28 Abs 3 VwGVG; § 7 Abs 3 Z 11 FSG; § 24 Abs 1 FSG; Art 133 Abs 4 B-VG

Schlagwörter:

Verwaltungsgerichte; kassatorische Entscheidungsbefugnis; Zurückverweisung; unterlassene Sachverhaltsermittlung; Kraftfahrrecht; Entziehung der Lenkberechtigung; Straftat; sachlicher Zusammenhang; Revision; Zulässigkeit; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung;

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