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Unterlassene Meldung der Wiederaufnahme der Gewerbeausübung - Verhängung einer Gesamtstrafe durch das VwG

GewerberechtJudikaturMag. Dr. Martina HaudumZVG (Index) 2014/65ZVG (Index) 2014, 354 - 355 Heft 4 v. 1.7.2014

Normen: § 93 Abs 1 GewO 1994; § 368 GewO 1994; § 50 VwGVG

Schlagwörter:

Wiederaufnahme der Gewerbeausübung; Anzeigepflicht; Verwaltungsstrafverfahren; Verhängung einer Gesamtstrafe durch das Verwaltungsgericht; reformatio in peius;

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