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Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 VwGVG zur Prüfung, welche letztmaligen Vorkehrungen erforderlich sind; Zulassung der ordentlichen Revision durch das LVwG NÖ

WasserrechtJudikaturZVG (Index) 2014/67ZVG (Index) 2014, 360 - 364 Heft 4 v. 1.7.2014

Normen: § 29 Abs 1 WRG; § 29 Abs 4 WRG; § 102 Abs 1 lit c WRG; § 28 Abs 3 VwGVG; Art 133 Abs 4 B-VG

Schlagwörter:

Erlöschen von Wasserrechten; Parteistellung; Grundeigentümer; letztmalige Vorkehrungen; Anordnung zur dauerhaften Erhaltung; Zurückverweisung; kassatorische Entscheidung; Verkennung der Rechtslage; mangelnde Sachverhaltsermittlung; Revision; Zulässigkeit; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung;

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