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Spezifische Interessenbetroffenheit der Berufsgruppe der Rechtsanwälte bei einer Kurzparkzone?

StrassenverkehrsrechtJudikaturZVG (Index) 2014/48ZVG (Index) 2014, 267 - 269 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: § 94f Abs 1 lit b Z 2 StVO

Schlagwörter:

straßenpolizeiliche Verordnung; Kurzparkzone; Anhörungsrecht; spezifische Interessenbetroffenheit einer Berufsgruppe; Rechtsanwälte; zentrales Justiz- und Behördengebäude; Bundessozialamt;

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