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Kollaudierungsverfahren nach § 121 WRG setzt eine wasserrechtliche Bewilligung voraus

WasserrechtJudikaturZVG (Index) 2014/18ZVG (Index) 2014, 152 - 153 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: § 50 WRG; § 121 WRG; § 138 Abs 1 lit a WRG

Schlagwörter:

Kollaudierungsverfahren; Voraussetzungen; Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung; Auferlegung einer Verpflichtung; wasserpolizeilicher Auftrag;

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