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Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 VwGVG zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts für die Anpassung der Sicherstellung einer Deponie

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Dr. Carolin GasserZVG (Index) 2014/9ZVG (Index) 2014, 130 - 132 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: § 28 Abs 3 VwGVG; § 48 Abs 2b AWG; § 47 Abs 9 DeponieV 2008

Schlagwörter:

Verwaltungsgericht; kassatorische Entscheidung; Zurückverweisung; unvollständiger Sachverhalt; Abfallwirtschaft; Deponiegenehmigung; Sicherstellung; Pflicht zur bescheidmäßigen Überprüfung und Anpassung;

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