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Die schriftlichen Ausfertigungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben gem § 18 Abs 4 AVG den Namen des Genehmigenden zu enthalten

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2018/84ZVG 2018, 388 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 18 Abs 4 AVG

Auch die schriftliche Ausfertigung einer Erledigung der Landespolizeidirektion Steiermark, Landesamt für Verfassungsschutz

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