Die VStG-Nov 2018 sieht weitreichende Neuerungen vor. Zentrale Punkte sind eine Ausnahme von der Verschuldensvermutung für schwere Delikte, die Umsetzung unionsrechtlicher Beschuldigtenrechte, ein Grundsatz „Beraten statt Strafen“ sowie diverse Änderungen für abgekürzte Verfahren.