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Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Aufträgen zum Erlag einer Sicherheitsleistung verfassungswidrig

Judikatur - MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2018/58ZVG 2018, 259 Heft 3 v. 1.6.2018

Art 136 Abs 2 B-VG, § 13 Abs 1 VwGVG, § 13 Abs 2 VwGVG, § 7m Abs 7 AVRAG

Die von § 13 Abs 1 und 2 VwGVG abweichende Regelung des § 7m Abs 7 AVRAG, wonach der Beschwerde gegen den Auftrag zum Erlag einer Sicherheitsleistung (durch den Auftraggeber oder Beschäftiger) keine aufschiebende Wirkung zukommt, verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip.

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