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Rechtsschutz, wenn die Behörde im Beschwerdeverfahren ihrer Vorlagepflicht nicht nachkommt?

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteVera PaulhartZVG-Slg 2018/41ZVG 2018, 203 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 16 VwGVG, § 34 Abs 1 VwGVG

Dem VwG kommt eine Zuständigkeit, der belangten Behörde aufzutragen, sie möge ihrer Pflicht zur Vorlage der Säumnisbeschwerde gem § 16 Abs 2 VwGVG nachkommen, nicht zu. Ein darauf gerichteter Antrag ist zurückzuweisen.

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