vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankmeldung eines Zivildienstleistenden − Ausführungen über die Art der Erkrankung

Judikatur - MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2017/37ZVG 2017, 251 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 23 ZDG, § 65 ZDG

Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!