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Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

AufsätzeRichard Erlinger , Robert HunkaZVG 2017, 93 Heft 2 v. 1.4.2017

Wegen Verstoßes gegen Art 6 EMRK hob der VfGH jene Bestimmung auf, welche die unentgeltliche Beigebung eines Verfahrenshelfers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Verwaltungsstrafsachen beschränkte. Seit 1.1.2017 gewährt nun § 8a VwGVG Parteien, welche die Verfahrenskosten nicht bestreiten können, die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen. Der folgende Beitrag beleuchtet diese Neuregelung.

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