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Stellung des VwG bei Beschwerden im Genehmigungsverfahren; (Un-)Zulässigkeit der Zurückverweisung an die Behörde

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2016/147ZVG 2016, 656 Heft 7 v. 1.12.2016

§ 28 VwGVG

Das VwG tritt im Rechtsmittelweg grundsätzlich an die Stelle der Verwaltungsbehörde, deren Entscheidung bei ihm angefochten wurde. Die Entscheidung des VwG, die die Angelegenheit erledigt, die zunächst von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war, tritt an die Stelle des verwaltungsbehördlichen Bescheides.

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