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Der den Gerichten beigegebene Sachverstand

AufsätzeOlga Stürzenbecher-VoukZVG 2016, 626 Heft 7 v. 1.12.2016

Verfahren haben eine soziale Funktion und Ordnungsfunktion. Dem einzelnen als auch der Gesellschaft wird im konkreten Fall zu seinem gewährleisteten Recht verholfen, Rechtsverpflichtungen werden durchgesetzt. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist wesentlich für den Rechtsfrieden und den sozialen Frieden.

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