vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Regelung des ASVG, wonach die Altersgrenze für die Beendigung des Kassenvertrages frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres eintritt, bewirkt nicht, dass die Altersregelung des § 62a Abs 1 Apothekengesetz den hausapothekenführenden Arzt unverhältnismäßig benachteiligt

Judikatur - MaterienrechtArbeits- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2016/140ZVG 2016, 595 Heft 6 v. 1.10.2016

§ 62a Abs 1 ApothekenG, § 29 Abs 4 ApothekenG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!