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Auch eine anfangs „echte“ Ehe kann zu einer Aufenthaltsehe werden, wenn ein Familienleben iSd Art 8 EMRK nicht mehr existiert

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/137ZVG 2016, 580 Heft 6 v. 1.10.2016

§ 11 Abs 1 Z 4 NAG 2005, § 20 NAG 2005, § 30 NAG 2005, Art 8 EMRK

Bei dem Versagenstatbestand des § 11 Abs 1 Z 4 NAG handelt es sich um eine materiellrechtliche Erfolgsvoraussetzung eines Verfahrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ und nicht um eine bloße verfahrensrechtliche Voraussetzung.

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