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Abfindung für den Todesfall gem der Satzung der Versorgungseinrichtung der Salzburger Rechtsanwaltskammer und Vorstellung gem § 26 Abs 5 RAO

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2016/122ZVG 2016, 495 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 27 RAO, § 26 Abs 5 RAO, Art 133 Abs 4 B-VG

Bei der in § 26 Abs 5 RAO normierten Vorstellung handelt es sich um kein aufsteigendes Rechtsmittel, sondern dieses dient vielmehr dazu, auf der Grundlage des unter Wahrung des Parteiengehöres ermittelten Sachverhalts bescheidmäßig neu zu entscheiden.

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