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Ein aufrecht gemeldeter Gewerbestandort für sich ist keine Betriebsstätte und Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2016/98ZVG 2016, 424 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 2 Z 4 ZustG, § 5 Abs 2 GewO

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