§ 24 Abs 4 VwGVG, Art 6 MRK, Art 47 GRC
Ein Verstoß des LVwG gegen die aus Art 6 MRK abgeleitete Verhandlungspflicht führt auch ohne nähere Prüfung einer Relevanz eines Verfahrensmangels zur Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses gem § 42 Abs 2 Z 3 VwGG.