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Sachentscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts iZm der Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2016/71ZVG 2016, 314 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 2 IngG 2006, § 4 IngG 2006, § 28 VwGVG, Art 130 Abs 4 B-VG

Vom LVwG OÖ war zwar auszusprechen, dass dem Bf die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu verleihen ist bzw antragsgemäß verliehen wird, jedoch hat die belangte Behörde in weiterer Folge eine Beurkundung der Verleihung im Sinne des § 4 Abs 6 IngG 2006 vorzunehmen.

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