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Nachwirkungen des Stmk Gemeindestrukturreformgesetzes im Lichte der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark – Ein unvollständiger Auszug

AufsätzeGerit Katrin JantschgiZVG 2016, 300 Heft 4 v. 1.7.2016

Mit 01.01.2015 wurde die Stmk Gemeindestrukturreform vollzogen und konnte die Zahl der Gemeinden von 542 auf 287 gesenkt werden. Als erste unmittelbare Konsequenz hatte das Stmk Gemeindestrukturreformgesetz, mit dem (Kleinst-)Gemeinden zwangsweise fusioniert wurden, einer umfassenden verfassungsgerichtlichen Überprüfung standzuhalten.11Vgl nur VfGH 23.09.2014, G44/2014, VfGH 23.09.2014, V46/2014, VfGH 24.11.2014, G61/2014; Schlögl, die Anfechtung des Stmk Gemeindestrukturreformgesetzes: Eine formale Betrachtung, RFG 2015/35 mwN, sowie Bertel, Gemeindezusammenlegungen und Sachlichkeitsgebot, RFG 2015/22, Stolzlechner/Müller, Überlegungen zur Rechtsprechung des VfGH zur Stmk Gemeindestrukturreform 2014 in Baumgartner (Hg), Jahrbuch öffentliches Recht (2015) 147 (156 ff). Aber schon bald war klar: Aus politischer Sicht ist die Gemeindestrukturreform in der Steiermark jedenfalls ein voller Erfolg.22http://www.gemeindestrukturreform.steiermark.at/ (Stand 30.05.2016).

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