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Vom VwGVG abweichende Regelung der Beschwerdefrist bei Zurückweisungsbescheiden ist verfassungswidrig

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2016/61ZVG 2016, 257 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 136 Abs 2 B-VG, § 22 Abs 12 AsylG 2005, § 7 Abs 4 VwGVG

Die von § 7 Abs 4 VwGVG abweichende Bestimmung einer einwöchigen Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen zurückweisende Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist zur Regelung des Gegenstandes nicht „erforderlich“.

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