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Die Prüfung, ob eine Kennzeichnung leicht verständlich ist, ist stets einzelfallbezogen durch die Behörde bzw das VwG vorzunehmen

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2016/58ZVG 2016, 250 Heft 3 v. 1.5.2016

VO (EG) Nr 834/2007 Art 24, RL 2000/13/EG Art 16, § 3 LMKV, § 13 LMKV

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