vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG können auch noch während des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten abgeschlossen werden und sind von diesen zu beurkunden

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2016/39ZVG 2016, 156 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 111 Abs 3 WRG, § 105 WRG, § 28 Abs 1 VwGVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!