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Zur systematischen Gliederung des Entscheidungsteils

JudikaturZVG 2016, 121 Heft 2 v. 1.4.2016

Der Judikaturbereich gliedert sich in zwei Teile. Entscheidungen verfahrensrechtlicher Natur (sämtlicher Gerichtshöfe) werden in der Rubrik Verfahrensrecht, materiellrechtliche Entscheidungen in der Rubrik Materienrecht wiedergegeben. Die Darstellung erfolgt dabei nach ausgewählten Lebensbereichen, mit hoher Relevanz für den Praktiker. In Klammern angegeben sind die Seiten in diesem Heft, auf denen zu den jeweiligen Bereichen Entscheidungen zu finden sind.

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