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Irrelevanz einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2016/13ZVG 2016, 58 Heft 1 v. 1.2.2016

Art 133 Abs 4 B-VG

Der in der Revision [mit der die Abweisung eines Antrages bekämpft wird] aufgeworfenen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung kommt für die Lösung des Falles dann keine Bedeutung zu, wenn die mitbeteiligte

Seite 58


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