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Mündliche Verkündung eines Erkenntnisses und deren Wirkungen

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2016/5ZVG 2016, 38 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 26 VwGVG, § 29 VwGVG, § 38 VwGG, § 33 VwGG

Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung rechtlich existent und die Entscheidungsfrist gemäß § 38 VwGG gewahrt.

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