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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofes: eine Zwischenbilanz**Erweiterte Schriftfassung des Vortrags, den der Verfasser am 24.9.2015 beim 3. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien gehalten hat. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

AufsätzeStefan Leo FrankZVG 2015, 673 Heft 8 v. 1.12.2015

Der VfGH entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder; er ist auch berufen, auf Antrag dieser Gerichte über Verfassungswidrigkeit genereller Normen zu erkennen. Beide Arten von Verfahren haben dem VfGH bereits mehrmals Gelegenheit gegeben, die reformierte Verwaltungsgerichtsbarkeit unter verschiedenen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beleuchten.

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