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Verfahrenskostenvorschreibung durch das VwG

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/155ZVG 2015, 613 Heft 7 v. 1.11.2015

VwGVG § 38, VwGVG § 52, VStG § 64, VStG § 65

Das VwG ist nicht berechtigt, erstmals Kosten für das erstinstanzliche Verwaltungsstrafverfahren vorzuschreiben. Eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des VStG iSd § 38 VwGVG kommt deshalb nicht in Betracht, weil die Kostenvorschreibung durch das VwG in § 52 VwGVG abschließend geregelt ist.

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