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Prüfung nicht angesprochener Rechtsfragen

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/149ZVG 2015, 603 Heft 7 v. 1.11.2015

VwGVG § 27

Das VwG ist befugt, eine in der Beschwerde nicht angesprochene Rechtsfrage zu prüfen, wenn diese Frage von der in der Beschwerde vorgebrachten Rechtsfrage nicht getrennt werden kann.

VwGH, 09.09.2015, Ra 2015/04/0012

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