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Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für Schüler: Werden Schüler nach einem Schulversuch unterrichtet, kann der Schulerfolg nicht immer anhand des letzten Schuljahres beurteilt werden

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2015/139ZVG 2015, 546 Heft 6 v. 1.10.2015

NAG § 63 Abs 3, NAG-DV § 8 Z 6 lit c, SchUG-BKV § 32 Abs 1

Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ ist gemäß § 63 Abs 3 NAG unter anderem nur dann zulässig,

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