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Keine Strafbarkeit der Verkürzung bzw Hinterziehung der Parkgebühr innerhalb der Toleranzzeit

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2015/135ZVG 2015, 537 Heft 6 v. 1.10.2015

VwGVG § 50, StVO § 2, OöParkGebG § 1, OöParkGebG § 6, ParkGebV Linz § 5

Eine Verkürzung bzw Hinterziehung der Parkgebühr in Bezug auf Gemeinden, die de facto ein System der ex-post-Besorgung des Parkscheins eingeführt haben, ist erst dann strafbar, wenn jener Toleranzzeitraum, der dem Kfz-Lenker hierfür denklogisch gewährt werden muss, bereits verstrichen ist.

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