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Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung rechtskräftig – Bestrafter kann im Strafverfahren wegen Lenken ohne Lenkberechtigung einwenden, dass er nicht der Lenker war

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2015/134ZVG 2015, 536 Heft 6 v. 1.10.2015

FSG § 1 Abs 3, FSG § 37 Abs 1, StVO § 20 Abs 2, StVO § 52 Z 10a, AVG § 38

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