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Die Errichtung eines Zaunes im Wald zur Durchführung eines Viehtriebs oder einer Verbringung von Wildtieren ist nicht zulässig

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2015/132ZVG 2015, 533 Heft 6 v. 1.10.2015

ForstG § 34, ForstG § 37 Abs 2, B-VG Art 133 Abs 4

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