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Das Fehlen der Unterschrift eines Geschäftsführers beim Rechtsmittel einer GmbH ist verbesserungsfähig

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/118ZVG 2015, 509 Heft 6 v. 1.10.2015

AVG § 13, GmbHG § 18

Ein Rechtsmittel durch eine GmbH kann nur dann wirksam erhoben werden, wenn es gemäß § 18 GmbHG, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, unter Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer eingebracht wird.

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