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Kein Rechtsanspruch auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/116ZVG 2015, 507 Heft 6 v. 1.10.2015

VwGVG § 14, VwGVG § 28 Abs 3

Dem § 14 VwGVG allein ist keine Pflicht der Behörde zu entnehmen, eine Beschwerdevorentscheidung zu treffen. Die Parteien haben dementsprechend auch keinen Rechtsanspruch auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung.

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