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Auf Taxistandplätzen aufgestellte Taxifahrzeuge müssen stets fahrbereit gehalten werden

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2015/107ZVG 2015, 457 Heft 5 v. 1.9.2015

Stmk Taxi-Mietwagen-und-Gästewagen-Betriebsordnung 2013 (BO) § 23 Abs 3, B-VG Art 133 Abs 4

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