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Keine Befangenheit der Mitglieder des erkennenden Senats des LVwG OÖ

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/91ZVG 2015, 428 Heft 5 v. 1.9.2015

VwGVG § 6, VwGVG § 28, AVG § 7, Oö. FLG, B-VG Art 133 Abs 4

Gegen die Mitwirkung eines früheren agrartechnischen Mitgliedes und der damaligen Berichterstatterin des Landesagrarsenates in einem Senat des LVwG OÖ bestehen unter dem Blickwinkel der Befangenheit dann keine Bedenken, wenn die damalige Mitwirkung keinerlei Bezüge zum gegenständlichen Verfahren aufweist.

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