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WMG: Nur fallweise bzw tageweise geringfügige Beschäftigungen vermitteln bzw erhalten die Erwerbstätigeneigenschaft nicht

Judikatur - MaterienrechtSozialhilfe und JugendfürsorgeZVG-Slg 2015/84ZVG 2015, 379 Heft 4 v. 1.6.2015

NAG § 51 Abs 1 Z 1, NAG § 51 Abs 2, NAG § 53a Abs 1, WMG § 5 Abs 2 Z 2, B-VG Art 133 Abs 4

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