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UVP-Feststellungsverfahren: Kein Antragsrecht für Nachbarn

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2015/77ZVG 2015, 359 Heft 4 v. 1.6.2015

UVP-G § 3 Abs 7, B-VG Art 133 Abs 4

Nachbarn haben weder Parteistellung noch eine Antragslegitimation zur Einleitung eines UVP-Feststellungsverfahrens. Daran hat sich auch nach der Entscheidung des BVwG vom 11.2.2015, Zl W104 2016940-111Dieses Erk ist samt einer Anmerkung auf Seite 360 f dieses Heftes der ZVG abgedruckt., nichts geändert, in der das Antragsrecht einer Umweltorganisation im Lichte einer richtlinienkonformen Auslegung bejaht wurde.

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