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Auch die Anzeigepflicht nach § 81 Abs 3 GewO setzt die abstrakte Eignung der Änderung zur Beeinträchtigung der Schutzinteressen voraus

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtHerwig KraemmerZVG-Slg 2015/74ZVG 2015, 351 Heft 4 v. 1.6.2015

GewO § 74, GewO § 81, GewO § 345, GewO § 368

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