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Rechtliches Gehör ist im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu geben

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/67ZVG 2015, 337 Heft 4 v. 1.6.2015

VwGVG § 24, BFA-VG § 21 Abs 7, AVG § 45 Abs 3

Wenn es notwendig ist, rechtliches Gehör einzuräumen, ist dies vom VwG grundsätzlich im Rahmen einer Verhandlung vorzunehmen.

VwGH, 27.01.2015, Ra 2014/19/0014

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