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Zur Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Glücksspielgeräten

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2015/57ZVG 2015, 273 Heft 3 v. 1.5.2015

GSpG § 2, GSpG § 52, GSpG § 53, GSpG § 54, StGB § 168

Das österreichische Glücksspielmonopol dient unter anderem dem Verbraucherschutz, dem Schutz der Sozialordnung, der Kriminalitätsbekämpfung und der Suchtprävention. Dabei handelt es sich zweifellos um Zielsetzungen, die nach der Rechtsprechung des EuGH Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten rechtfertigen.

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