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Keine Beschwerdelegitimation bei Zustellverfügung bloß an den Anwalt ohne Hinweis auf Vertretereigenschaft

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/45ZVG 2015, 253 Heft 3 v. 1.5.2015

VwGVG § 7 Abs 3, VwGVG § 31

Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.

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