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Nicht asylrelevante persönliche Streitigkeiten können zur Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 8 Abs 1 AsylG führen

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenPhilipp KareschZVG-Slg 2015/40ZVG 2015, 191 Heft 2 v. 1.4.2015

AsylG § 3 Abs 1, AsylG § 8 Abs 1, AsylG § 8 Abs 4, B-VG Art 133 Abs 4

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