vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diversionelle Erledigung schließt die Verfolgung und Bestrafung durch die Verwaltungsstrafbehörde aus

Judikatur - VerfahrensrechtVerwaltungsstrafverfahrenBerthold Lindner , Anna VolggerZVG-Slg 2015/33ZVG 2015, 177 Heft 2 v. 1.4.2015

Art 4 7. ZPMRK, StPO § 198, StPO § 200, VStG § 22, VStG § 30, ASchG § 35 Abs 1 Z 5, ASchG § 130 Abs 1 Z 16

Eine diversionelle Geldleistung und daraus resultierend der Rücktritt von der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft kann als rechtskräftige Verurteilung angesehen werden. Eine weitere Verfolgung und Bestrafung ist daher gemäß Art 4 7. ZPMRK und der §§ 22 und 30 VStG ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!