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Verfassungswidrigkeit der Betrauung von Rechtspflegern mit der Führung von Beschwerdeverfahren in Verwaltungsstrafsachen

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/24ZVG 2015, 158 Heft 2 v. 1.4.2015

B-VG Art 135a, VGWG § 26 Z 6

Verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse sind ihrem Wesen nach nicht geeignet, zur Gänze durch Rechtspfleger besorgt zu werden.

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