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Zum besonderen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Verbreitungsgebiet gemäß der Must-Carry-Bestimmung des § 20 Abs 2 und Abs 3 AMD-G

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2015/9ZVG 2015, 78 Heft 1 v. 1.1.2015

AMD-G § 20, B-VG Art 133 Abs 4

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